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DGUV Grundsatz 310-003

Prüfaufzeichnung*) über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen

•  soweit sie aus Flüssiggasflaschen versorgt werden oder
soweit sie aus dauernd fest mit demFahrzeug verbundenen Brenngastanks versorgt werden

nach § 14 und Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV durch eine zur Prüfung befähigte Person

 

Ausgabe Juni 2023

Herausgeber:
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

 


*) bestehend aus Blatt I "Stammblatt" und Blatt II "Prüfbefund"