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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Grundsatz 312-001: Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
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DGUV Grundsatz 312-001

Sachgebiet „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ des Fachbereichs „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV.

Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

Ausgabe Juni 2015

Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)