3 Ausbildung
3.1 Allgemeines
Häufig werden zum Erwerb der Fachkunde Kurse bei externen Lehrgangsträgern besucht. Dabei ist zu beachten, dass der alleinige Besuch eines solchen Lehrgangs zum Erwerb der Fachkunde nicht ausreichend ist; die unternehmensspezifische Unterweisung ist zwingend notwendiger Bestandteil der Ausbildung (siehe 3.5).
Anmerkung: Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass die angehenden Fachkundigen beim Besuch externer Lehrgänge bereits Vorkenntnisse zu den jeweils betrieblichen Situationen mitbringen und diese aktiv in den Lehrgang einbringen.
3.2 Theoretische Grundlagen
3.2.1 Rechtliche Grundlagen
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)
- Arbeitsschutzgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen"
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- DGUV Regel 103-003 und 103-004 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
- DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln, Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung"
- DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen"
- DGUV Information 213-056 "Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb"
- DGUV Information 213-057 "Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb"
- BG RCI Merkblatt A 006 "Verantwortung im Arbeitsschutz".
3.2.2 Grundlagen zu Gefahrstoffen
(empfohlener Umfang: 4 Lehreinheiten)
- Wirkung und Eigenschaften der Gefahrstoffe (toxische, thermische, physikalische Eigenschaften)
- Arbeitsplatzgrenzwerte
- explosionstechnische Kennzahlen (Explosionsgrenzen, Zündtemperaturen)
- Wirkung von Stickgasen und Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss
3.2.3 Gasmesstechnik
(empfohlener Umfang: 3 Lehreinheiten)
- Messverfahren allgemein (kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren)
- Funktionsweise von: Prüfröhrchen-Mess-Systemen, tragbaren Gaswarngeräten bzw. den eingesetzten Sensortypen
- Fehlermöglichkeiten, z. B. Sensorschädigung
- Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen
- Sichtkontrolle, Anzeigetest
- Laboranalytik
3.2.4 Messstrategie
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)
- Auswahl der Messverfahren
- Auswahl des Messortes
- Auswahl der Messdauer/Intensität
- Reihenfolge der Messungen
- Anordnung von Gaswarngeräten für die kontinuierliche Überwachung eines Behältereinstiegs
3.3 Praktische Übungen
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)
- Umgang mit den Geräten/Verfahren
- Sichtkontrolle und Anzeigetest, Frischluftabgleich, Kalibrierung
- Beispielmessungen
3.4 Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
(empfohlener Umfang: 1 Lehreinheit)
Die Ausbildung ist mindestens durch eine theoretische Prüfung abzuschließen. Die Prüfung kann auch einen praktischen Teil beinhalten.
Die Abschlussprüfung soll schriftlich erfolgen. Erfolgskontrollen sollten durch Prüfungsfragen, z. B. in Form eines Fragebogens, durchgeführt werden. Bewährt haben sich Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).
Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.
Über den Nachweis der Fachkunde wird nach erfolgreicher Teilnahme vom Lehrgangsträger/Unternehmen eine Bescheinigung ausgehändigt (Muster siehe Anhang 1). Umfasste die Ausbildung nicht alle Bestandteile dieses Grundsatzes, so muss aus dem Zertifikat hervorgehen, welche Inhalte vermittelt wurden (Anhang 2).
3.5 Unternehmensspezifische Unterweisungsinhalte
- Gefährdungen hinsichtlich der konkreten betrieblichen Bedingungen in Bezug auf Gefahrstoffe, Sauerstoffmangel bzw. -überschuss
- Handhabung der im Unternehmen verwendeten Messgeräte/Verfahren
- betriebliche Verhältnisse, z. B. Beschaffenheit der Behälter, Messorte
- das betriebliche Freigabeverfahren/Freigabedokumentation.