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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Grundsatz 313-002: Auswahl
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stationäre Arbeitsplätze

5 Fortbildung

Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.

Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen: