Anhang 1

Anhang zur Durchführungsanweisung zu § 10 Abs. 1 Nr. 2

Erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Durchführung von Taucherarbeiten

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl der geeigneten Personen, die mit der Durchführung von Taucherarbeiten beauftragt werden. Er hat ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar oder vermutet nicht geeignet sind. Damit soll eine Gefährdung der Taucher selbst sowie Anderer vermieden werden.

Zweifel an der Befähigung für die Durchführung von Taucherarbeiten können z. B. bestehen bei sich wiederholenden Arbeitsunfällen, sich wiederholenden tauchertypischen Erkrankungen, wie z. B. Druckfallerkrankungen, oder bei konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen einschlägige Arbeitsschutzbestimmungen.

Nachdem keine europäisch harmonisierten Bestimmungen für die Ausbildung und Prüfung vorliegen, richten sich die Anforderungen für Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Tauchern nach den Inhalten des Rahmenstoffplans des Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) gemäß „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher / Geprüfte Taucherin“ vom 25. Februar 2000 (BGBl. Teil I Nr. 8, S. 165 ff., ausgegeben zu Bonn am 8. März 2000). Diese sollen es dem Unternehmer erleichtern, seiner Auswahlverpflichtung nachzukommen. Im Schadensfall kann er bei entsprechender Dokumentation eine sorgfältige Auswahl nachweisen und damit sein Haftungsrisiko minimieren.

Erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Personen, die mit der Durchführung von Taucherarbeiten beauftragt werden sind insbesondere:

Gerätekunde:

  1. Aufbau und Wirkungsweise von Druckluft-Tauchgeräten
  2. Verwendung, Bedienung, Wartung und Lagerung von Druckluft-Tauchgeräten
  3. Verwendung, Bedienung, Wartung und Lagerung von Druckluftversorgungsanlagen
  4. Verwendung, Bedienung, Wartung und Lagerung von Tauchgerätezubehör und Taucherhilfseinrichtungen
  5. Verwendung, Bedienung, Wartung und Lagerung von Taucherdruckkammern
  6. Verwendung, Bedienung, Wartung und Lagerung von Unterwasser-Arbeitsgeräten

Tauchermedizinische Grundkenntnisse:

  1. Funktionelle Systematik des menschlichen Organismus
  2. Auswirkungen der Druckerhöhung auf den Körper
  3. Wirkung der Atemluftbestandteile in Überdruck
  4. Aufnahme und Abgabe von Stickstoff beim Tauchen
  5. Theoretische Grundlagen der Dekompressionsberechnungen
  6. Medizinische Grundlagen der Druckkammer-Behandlung
  7. Anwendung und Risiken der Sauerstoffatmung
  8. Aktueller Erkenntnisstand zu Spätschäden
  9. Auswirkungen von Umweltfaktoren und Arbeitsbedingungen
  10. Spezifische Gesundheitsgefahren verschiedener Tauch- und Einsatzverfahren
  11. Taucherhygiene und gesundheitlicher Arbeitnehmerschutz
  12. Infektionskrankheiten im kalten und warmen Klima
  13. Psychologische Aspekte der Unterwasserarbeit
  14. Auswirkungen von Krankheiten und Unfällen
  15. Internationale Einsätze
  16. Erste Hilfe
  17. Spezielle Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz

Rechtsvorschriften:

  1. Allgemeine Rechtsgrundlagen
  2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  3. Aufgaben der am Taucheinsatz Beteiligten
  4. Verantwortung und Haftung

Praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten:

  1. Vorbereitende Arbeiten
  2. Tauchen mit autonomen Leichttauchgeräten (aLTG)
  3. Tauchen mit schlauchversorgten Leicht- und Helmtauchgeräten
  4. Arbeitsverfahren unter Wasser
  5. Kommunikationsverfahren der Tauchergruppe
  6. Videodokumentation
  7. Druckkammertechnik / -behandlung
  8. Handhabung der Austauchtabellen
  9. Notfallmaßnahmen
  10. Taucherarbeiten in größeren Tiefen (≥ 35 m)
  11. Atemgas und Atemgasgemische
  12. Fachrechnen / Fachzeichnen
  13. Handhabung von Tauchgeräten
  14. Handhabung von Arbeitsgeräten (Arbeitskunde)
  15. Wartung und Inspektion (Arbeitskunde)
  16. Seemannschaft (Arbeitskunde)
  17. Arbeiten in verschiedenen Wassertiefen (Arbeitskunde)
  18. Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Arbeitskunde)
  19. Durchführung von Notfallmaßnahmen

In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe und auf Grund anderer Vorschriften können weitere Nachweise, wie z. B. Befähigungsscheine für das Unterwassersprengen und für Unterwasser-Schweißarbeiten erforderlich sein. Personen, die notwendige Nachweise nicht erbringen können, dürfen mit der Durchführung dieser Tätigkeiten nicht beauftragt werden.