GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 40: Taucherarbeiten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Anhang 2

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Signalmanns

Anhang zur Durchführungsanweisung zu § 12 (2)


1 Fachtheorie
1.1 Gerätekunde
1.1.1 Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und Helmtauchgeräten.
1.1.2 Grundkenntnisse in der Handhabung von Schweiß- und Brenneinrichtungen.
1.1.3 Grundkenntnisse in der Handhabung von Druckkammern.
1.2 Arbeitskunde
1.2.1 Kenntnisse in den Möglichkeiten der Signalgebung.
1.2.2 Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Unterwasserarbeiten (z.B. Suchen, Kranarbeiten, Bergung, UW-Brennen).
1.3 Medizinische Kenntnisse
1.3.1 Grundkenntnisse über die Gefahren für den Taucher bei Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser und Austauchen.
1.3.2 Erkennen von Taucherkrankheiten und Einleiten der Behandlung.
1.4 Rechtsvorschriften
Kenntnis der Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (BGV C23, bisherige VBG 39)

2

Fachpraxis
2.1 Ankleiden des Helm- und Leichttauchers mit Beurteilung von Vollständigkeit der Ausrüstung.
2.2 Sichern des Tauchers beim Abtauchen.
2.3 Führen des Tauchers beim Aufenthalt unter Wasser.
2.4 Durchführen des Austauchens auch mit Haltezeiten.
2.5 Anwenden der Austauchtabelle.