§ 4
Fabrikschild
An jedem Kran muß ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
- Hersteller oder Lieferer,
- Baujahr,
- Fabriknummer,
- Typ, falls Typbezeichnung vorhanden,
- Typprüfungskennzeichen für typgeprüfte Krane.
An jedem Kran muß ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein: