GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

§ 27
Prüfung vor Arbeitsbeginn

Der Geräteführer hat bei Beginn jeder Arbeitsschicht die Funktion von Notendhalteinrichtungen - ausgenommen Rutschkupplungen - zu prüfen