VII. Inkrafttreten
§ 38
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1980 in Kraft.
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1980 in Kraft.
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.