E. Zusätzliche Bestimmungen für Kabelbeschußgeräte
§ 26 Stellung des Zündbolzens
Kabelbeschußgeräte dürfen nur verwendet werden,
wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, daß
ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den
Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.