E. Zusätzliche Bestimmungen für Kabelbeschußgeräte

§ 26 Stellung des Zündbolzens

Kabelbeschußgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, daß ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.