III. Gemeinsame Bestimmungen
§ 3 Allgemeines
Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Bestimmungen der Abschnitte III und IV an Unternehmer und Versicherte.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Bestimmungen der Abschnitte III und IV an Unternehmer und Versicherte.