VI. Inkrafttreten

§ 18 Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" vom 1. Oktober 1984 in der Fassung vom 1. April 1991 außer Kraft.

Erster Nachtrag
Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.