GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

§ 24 Freihalten und Abschließen von Ausgängen und Ausstiegen

Ausgänge und Ausstiege der Maschinenräume und Kesselräume sind frei zu halten. Während der Betriebszeit dürfen sie nicht abgeschlossen sein.