GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
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§ 36

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1970 in Kraft.

Erster Nachtrag
Dieser Nachtrag tritt am 1. April 1985 in Kraft

Zweiter Nachtrag
Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.

Dritter Nachtrag
Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.