Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (VBG 12) vom 1. April 1980 in der Fassung vom 1. Oktober 1984 außer Kraft.
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufgenossenschaft der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.