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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen
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V. Inkrafttreten

§ 14  Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (VBG 38a) vom 1. April 1978 außer Kraft.

Erster Nachtrag
Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft am 1. Januar 2012 in Kraft.