ChecklisteEinsatz von AufstellaufzügenDiese Checkliste hilft Ihnen beim Einsatz von Aufstellaufzügen.
Die Checkliste können Sie erweitern und an Ihre spezifische Situation anpassen (Word-Format nutzen). |
zu berücksichtigende Aspekte | | Nicht rele- vant |
ja | nein |
Die Betriebs- und Montageanleitung des Bauaufzuges ist auf der Baustelle vorhanden. | | | |
Bei Auf- und Abbau wird die Betriebs- und Montageanleitung des Herstellers beachtet. Hieraus können u. a. die Verankerungsabstände des Fahrmastes entnommen werden. | | | |
Die Standsicherheit und Sicherheit gegen Einsinken des Grundrahmens bzw. des Fahrgestelles durch Abspindeln und ausreichende Lastverteilung durch Unterbauen ist gewährleistet. | | | |
Der beim Betrieb des Anstellaufzuges notwendige Abstand von 0,40 m zwischen dem Lastaufnahmemittel und den Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen ist berücksichtigt. Ist aus arbeitstechnischen Gründen der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten: Fahrbahn dicht verkleiden. | | | |
Bei Aufstockarbeiten des Fahrmastes wird die Montageanleitung beachtet. Aus ihr geht auch hervor, ob Anseilschutz zu tragen ist. | | | |
Elektrisch betriebene Anstellaufzüge werden nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme angeschlossen, zum Beispiel Baustromverteiler mit RCD-Schutzeinrichtung. | | | |
Schlaffseilbildung wird vermieden, wenn es sich um einen seilgetriebenen Aufzug handelt. | | | |
Der Anstellaufzug wird nur durch eine beauftragte Person bedient. | | | |
Diese beauftragte Person überprüft die Aufzugsanlage regelmäßig auf augenscheinliche Mängel. | | | |
An der unteren Ladestelle ist der gefährdete Raum abgesperrt. | | | |
Zugang zur unteren Ladestelle ist nur von einer Seite möglich. | | | |
Bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände: Ein Schutzdach ist vorhanden. | | | |
An hochgelegenen Ladestellen sind Absturzsicherungen vorhanden. Vom Hersteller des Anstellaufzuges vorgesehene Ladestellensicherung verwenden. Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett oder Türen oder Hubgitter, von mindestens 1,00 m Höhe vorsehen. | | | |
An der oberen Ladestelle den Seitenschutz nur während des Be- und Entladens betretbarer Lastaufnahmemittel in der Breite des Lastaufnahmemittels öffnen. | | | |
(Lastaufnahmemittel mit einer Grundfläche von mehr als 0,5 m² gelten im Allgemeinen als betretbare Lastaufnahmemittel.) | | | |
Lastaufnahmemittel werden nur betreten, wenn sie mindestens 0,80 m hoch umwehrt sind und durch Absetz-, Aufsetz- oder Fangvorrichtungen ein unbeabsichtigtes Absenken (z. B. durch Riss des Hubseiles) verhindert ist. | | | |
erforderliche Prüfungen von Bauaufzügen - Anstellaufzügen,Anlegeaufzügen - nach jeder Montage durch die hierzu beauftragte und zur Prüfung befähigte Person | | | |