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Checkliste

Einsatz von Aufstellaufzügen

Diese Checkliste hilft Ihnen beim Einsatz von Aufstellaufzügen.

Die Checkliste können Sie erweitern und an Ihre spezifische Situation anpassen (Word-Format nutzen).

zu berücksichtigende Aspekte Nicht
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Die Betriebs- und Montageanleitung des Bauaufzuges ist auf der Baustelle vorhanden.
Bei Auf- und Abbau wird die Betriebs- und Montageanleitung des Herstellers beachtet. Hieraus können u. a. die Verankerungsabstände des Fahrmastes entnommen werden.
Die Standsicherheit und Sicherheit gegen Einsinken des Grundrahmens bzw. des Fahrgestelles durch Abspindeln und ausreichende Lastverteilung durch Unterbauen ist gewährleistet.
Der beim Betrieb des Anstellaufzuges notwendige Abstand von 0,40 m zwischen dem Lastaufnahmemittel und den Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen ist berücksichtigt. Ist aus arbeitstechnischen Gründen der Sicherheitsabstand nicht einzuhalten: Fahrbahn dicht verkleiden.
Bei Aufstockarbeiten des Fahrmastes wird die Montageanleitung beachtet. Aus ihr geht auch hervor, ob Anseilschutz zu tragen ist.
Elektrisch betriebene Anstellaufzüge werden nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme angeschlossen, zum Beispiel Baustromverteiler mit RCD-Schutzeinrichtung.
Schlaffseilbildung wird vermieden, wenn es sich um einen seilgetriebenen Aufzug handelt.
Der Anstellaufzug wird nur durch eine beauftragte Person bedient.
Diese beauftragte Person überprüft die Aufzugsanlage regelmäßig auf augenscheinliche Mängel.
An der unteren Ladestelle ist der gefährdete Raum abgesperrt.
Zugang zur unteren Ladestelle ist nur von einer Seite möglich.
Bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände: Ein Schutzdach ist vorhanden.
An hochgelegenen Ladestellen sind Absturzsicherungen vorhanden. Vom Hersteller des Anstellaufzuges vorgesehene Ladestellensicherung verwenden. Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett oder Türen oder Hubgitter, von mindestens 1,00 m Höhe vorsehen.
An der oberen Ladestelle den Seitenschutz nur während des Be- und Entladens betretbarer Lastaufnahmemittel in der Breite des Lastaufnahmemittels öffnen.
(Lastaufnahmemittel mit einer Grundfläche von mehr als 0,5 m² gelten im Allgemeinen als betretbare Lastaufnahmemittel.)
Lastaufnahmemittel werden nur betreten, wenn sie mindestens 0,80 m hoch umwehrt sind und durch Absetz-, Aufsetz- oder Fangvorrichtungen ein unbeabsichtigtes Absenken (z. B. durch Riss des Hubseiles) verhindert ist.
erforderliche Prüfungen von Bauaufzügen - Anstellaufzügen,Anlegeaufzügen - nach jeder Montage durch die hierzu beauftragte und zur Prüfung befähigte Person

Baustelle/Objekt:    Verantwortlich:
Datum: Unterschrift _________________________