Beim Umgang mit Gefahrstoffen im Innenbereich ist für eine
ausreichende Lüftung bzw. Absaugung zu sorgen. Die Lüftung
verhindert die Bildung einer gesundheitsgefährdenden Atmosphäre.
Die Lüftung hat, soweit dies nach dem Stand
der Technik möglich ist, sicherzustellen, dass Beschäftigte
Gasen, Dämpfen, Stäuben oder Nebeln in gesundheitsgefährdenden
Konzentrationen nicht ausgesetzt werden.
Absaugungen sollen die Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle absaugen. Dies kann sowohl durch ortsgebundene Anlagen als auch durch Industrie-Entstauber geschehen.