Absturzkanten sind Kanten an ebenen oder geneigten Flächen, über die Personen abstürzen können.
Eine Absturzkante liegt vor, wenn die Fläche unterhalb der Kante mehr als 60° geneigt oder nicht vorhanden ist.
Der Übergang von einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche stellt auch eine Absturzkante dar.