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Geneigte Dächer

Dächer mit einer Neigung bis 22,5° gelten als Flachdächer und sind keine geneigten Dächer..

Steildächer haben eine Neigung von mehr als 22,5° bis 60°.

Bei größeren Dachneigungen als 60° ist ein Arbeitsgerüst einzusetzen.

Bei Dachneigungen zwischen 45° und 60° sind Arbeitsplätze mit mindestens 0,50 m breiten, waagerechten Standplätzen erforderlich.