Umwehrungen schützen Personen vor dem Absturz. Sie sind beispielsweise Geländer oder Brüstungen bestehender baulicher Anlagen sowie Seitenschutz auf Baustellen. Die Übereinstimmung fest installierter Umwehrungen mit dem örtlichen Baurecht und der Arbeitsstättenverordnung sowie ggf. der DIN 4426 muss gewährleistet sein.