
Fangbreite bei Netzen
Unter Fangbreite versteht man den Überstand des Netzes über die Absturzkante.
- Bei Dächern mit einer Neigung bis zu 22,5° gelten folgende Fangbreiten:
Absturzhöhe Fangbreite 1,0 m 2,0 m 3,0 m1) 2,5 m - Bei Dächern mit einer Neigung größer 22,5° muss die Fangbreite immer mindestens drei Meter betragen.
1) Mehr als 2,0 m Absturzhöhe erfordern eine Begründung in der Gefährdungsbeurteilung.