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stationäre Arbeitsplätze

Lastverteilende Beläge

Mit lastverteilenden Belägen kann man auf nicht begehbaren Bauteilen Arbeitsplätze und Verkehrswege schaffen.

Lastverteilende Beläge müssen mindestens 0,50 m breit sein. Sie müssen ein sicheres Ableiten der auftretenden Kräfte auf die tragende Unterkonstruktion gewährleisten und gegen Verschieben bzw. Abheben gesichert sein.

Lastverteilende Beläge müssen für Arbeitsplätze

  • beidseitig umwehrt oder
  • einseitig umwehrt und mit einer geeigneten Anschlageinrichtung für den Einsatz von PSAgA ausgerüstet oder
  • mit Schutznetzen unterspannt sein.

Sicher ausgeführte Verkehrswege durch lastverteilende Beläge sind

  • beidseitig umwehrt oder
  • einseitig umwehrt und mit einer geeigneten Anschlageinrichtung für den Einsatz von PSAgA ausgerüstet.