
Lastverteilende Beläge
Mit lastverteilenden Belägen kann man auf nicht begehbaren Bauteilen Arbeitsplätze und Verkehrswege schaffen.
Lastverteilende Beläge müssen mindestens 0,50 m breit sein. Sie müssen ein sicheres Ableiten der auftretenden Kräfte auf die tragende Unterkonstruktion gewährleisten und gegen Verschieben bzw. Abheben gesichert sein.
Lastverteilende Beläge müssen für Arbeitsplätze
- beidseitig umwehrt oder
- einseitig umwehrt und mit einer geeigneten Anschlageinrichtung für den Einsatz von PSAgA ausgerüstet oder
- mit Schutznetzen unterspannt sein.
Sicher ausgeführte Verkehrswege durch lastverteilende Beläge sind
- beidseitig umwehrt oder
- einseitig umwehrt und mit einer geeigneten Anschlageinrichtung für den Einsatz von PSAgA ausgerüstet.