Mit lastverteilenden Belägen kann man auf nicht begehbaren Bauteilen Arbeitsplätze und Verkehrswege schaffen.
Lastverteilende Beläge müssen mindestens 0,50 m breit sein. Sie müssen ein sicheres Ableiten der auftretenden Kräfte auf die tragende Unterkonstruktion gewährleisten und gegen Verschieben bzw. Abheben gesichert sein.
Lastverteilende Beläge müssen für Arbeitsplätze
Sicher ausgeführte Verkehrswege durch lastverteilende Beläge sind