Kennzeichnung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind mindestens mit
folgenden Angaben gekennzeichnet:
- Name oder Zeichen des Herstellers oder Liefereranten,
- die letzten beiden Stellen des Herstellungsjahres,
- Typbezeichnung,
- Serien- oder Herstellnummer des Herstellers.