
Betriebsanweisung und Unterweisung beim Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Betriebsanweisung
Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz hat der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, das Verhalten beim Einsatz der persönlichen Schutzausrüstungen und bei festgestellten Mängeln, enthält.
Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung der persönlichen
Schutzausrüstungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
- die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung,
- die bestimmungsgemäße Benutzung,
- das richtige Anschlagen,
- die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
- das Erkennen von Schäden.