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Verantwortung/Leitung

Der Gerüstersteller
ist für den betriebssicheren Auf-, Um- und Abbau des Gerüstes verantwortlich.

Er hat die allgemein anerkannten Regelausführungen und
Aufbau- und Verwendungsanleitungen zu beachten.

Gerüste dürfen nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden.