Sperrung
Der Gerüstersteller hat Gerüste vor der Fertigstellung deutlich erkennbar zu sperren:
Organisation im Betrieb | Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
| stationäre Arbeitsplätze |
Der Gerüstersteller hat Gerüste vor der Fertigstellung deutlich erkennbar zu sperren:
Praxishilfen | Checklisten |
Bausteine | §§ | Betriebsanweisungen |