Anseilschutz darf verwendet werden, wenn
Bei der Beurteilung, ob Seitenschutz und Fanggerüste unzweckmäßig sind, ist zu beachten, das Seitenschutz und Auffangeinrichtungen Vorrang vor Anseilschutz haben.
Der fachlich geeignete Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz auch verwendet wird.