Leitern als Aufstiege
Leitern dürfen als Aufstiege nur verwendet werden, wenn
- der zu überbrückende Höhenunterschied 5 m nicht überschreitet
- die Aufstiege nur für kurzzeitige Bauarbeiten benötigt werden
- sie als Gerüstinnenleitern eingebaut werden, die nicht mehr als zwei Gerüstlagen verbinden
- Zugänge zu Schächten aus konstruktiven Gründen nicht mit Treppen möglich sind.