Verkehrswege für den Fahrzeugverkehr
- Möglichst getrennt vom Personenverkehr anlegen
- ausreichend tragfähig
- Sicherheitsabstand zu Hindernissen auf beiden Seiten mindestens 0,50 m
- Abstand von Türen, Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten mindestens 1,0 m
- Elektrische Leitungen schützen durch Hochlegen, Abdecken oder Eingraben
- Gegen herabfallende Gegenstände schützen (zum Beispiel Schutzdach) - besser: außerhalb des Gefahrenbereichs anlegen
- Abstand zu Gruben oder Gräben einhalten (nach DIN 4124)
- Verkehrswege so anlegen, dass Rückwärtsfahren vermieden wird
- Baustellen-Einfahrten und Ausfahrten gegenüber dem öffentlichen Verkehr besonders sichern