
Verkehrswege für den Personenverkehr
- Lichtraumprofil von mindestens 0,50 m Breite und 2,0 m Höhe freihalten
- immer frei begehbar halten (Hindernisse beseitigen, Maßnahmen gegen Glättebildung im Winter)
- möglichst getrennt von Verkehrswegen für Fahrzeuge anlegen
- An Gefahrstellen mit Fahrzeugverkehr Umgehungsschranken einrichten (wenn Annäherung unter 1,0 m)
- Ab 1,0 m Absturzhöhe Verkehrswege sichern (z.B. durch Seitenschutz)
- Gegen herabfallende Gegenstände sichern (z. B. durch Schutzdach)