Laufstege und Laufbrücken als Verkehrswege für den Personenverkehr
Spannweite, Abmessungen und Ausbildung der Beläge wie bei Gerüsten:
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Personenverkehr wie
Lastklasse 3
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Lastenbeförderung und Karrentransport wie
Lastklasse 4
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Bei schweren Lasten nach Statik.
Bei einer Neigung über 1:5 (ca. 11°) Trittleisten in 0,50 m Abstand.
Bei einer Neigung über 1:1,75 (ca. 30°) Trittstufen anbringen
Mindestbreite für Personenverkehr 0,50 m, für Lastenverkehr zum Beispiel mit Schubkarre nach den örtlichen Verhältnissen (empfohlen: 1,25 m)
gegen zu starkes Durchbiegen, Kippen, Abrutschen sichern (Mittelunterstützung)
bei Absturzhöhen von mehr als 1 m beidseitig
Seitenschutz
an Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann, bei jeder Absturzhöhe beidseitig
Seitenschutz