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Laufstege und Laufbrücken als Verkehrswege für den Personenverkehr

  • Spannweite, Abmessungen und Ausbildung der Beläge wie bei Gerüsten:
    -   Personenverkehr wie Lastklasse 3
    -   Lastenbeförderung und Karrentransport wie Lastklasse 4.
    Bei schweren Lasten nach Statik.
  • Bei einer Neigung über 1:5 (ca. 11°) Trittleisten in 0,50 m Abstand.
  • Bei einer Neigung über 1:1,75 (ca. 30°) Trittstufen anbringen
  • Mindestbreite für Personenverkehr 0,50 m, für Lastenverkehr zum Beispiel mit Schubkarre nach den örtlichen Verhältnissen (empfohlen: 1,25 m)
  • gegen zu starkes Durchbiegen, Kippen, Abrutschen sichern (Mittelunterstützung)
  • bei Absturzhöhen von mehr als 1 m beidseitig Seitenschutz
  • an Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann, bei jeder Absturzhöhe beidseitig Seitenschutz