Nicht begehbare Bauteile
Darunter versteht man
- Bauteile, die vom Auflager abrutschen können (z. B.
lose aufgelegte Gitterroste)
- Bauteile, die beim Betreten brechen können (z. B. Faserzementplatten,
Glasdächer)
- Fassadenplatten, Steildächer, Lichtkuppeln