
Nicht begehbare Bauteile
Darunter versteht man
- Bauteile, die vom Auflager abrutschen können (z. B. lose aufgelegte Gitterroste)
- Bauteile, die beim Betreten brechen können (z. B. Faserzementplatten, Glasdächer)
- Fassadenplatten, Steildächer, Lichtkuppeln