
Kennzeichnung von Maschinen
An kraftbetriebenen Arbeitsmitteln müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:
- Hersteller,
- Lieferer oder Einführer (Importeur),
- Typ,
- Baujahr oder Erzeugnisnummer,
- Kenndaten, die für den sicheren Betrieb unentbehrlich sind.
Grundsätzlich nur Maschinen einsetzen, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.
Maschinen von hoher sicherheitstechnischer Qualität sind mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet.