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Organisation im Betrieb
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stationäre Arbeitsplätze

Kennzeichnung von Maschinen

An kraftbetriebenen Arbeitsmitteln müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Hersteller,
  • Lieferer oder Einführer (Importeur),
  • Typ,
  • Baujahr oder Erzeugnisnummer,
  • Kenndaten, die für den sicheren Betrieb unentbehrlich sind.

Grundsätzlich nur Maschinen einsetzen, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

Maschinen von hoher sicherheitstechnischer Qualität sind mit dem GS-Zeichen gekennzeichnet.