Arbeitsplätze bei Bauarbeiten müssen in jeder Bauphase und unter jeder Bedingung ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Bei der Einrichtung der Arbeitsplätze sind dabei die wechselnden Bauzustände, die Witterungsbedingungen sowie die Art der baulichen Anlage und die jeweils auszuführenden Arbeiten zu berücksichtigen.
Fahrbare Arbeitsplätze sind gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern. Während des Verfahrens dürfen sich auf diesen Arbeitsplätzen keine Personen aufhalten.