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Körperlich und geistig geeignet

Beschäftigte müssen für die Aufgaben, die ihnen übertragen werden, auch befähigt sein. Sie müssen daher die jeweiligen körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Eigenschaften mitbringen. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Auswahl der geeigneten Beschäftigten. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind.
Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin beraten.