Bei der Sichtkontrolle von Gerüstbauteilen aus Holz ist auf folgendes zu achten:
Entsprechen die Holzteile mindestens den Sortierklassen S 10 oder C24 bis C35 und sind sie nach Bauregelliste A gekennzeichnet?
Beträgt bei Fanggerüsten die Mindestdicke der Bohlen 45 mm?
Sind die Holzbauteile an ihren Enden nicht aufgerissen? Ein Aufreißen kann durch Wellenbänder oder mit Stirnbändern verhindert werden.
Sind Gerüstbretter oder Bohlen und Teile des Seitenschutzes mindestens 30 mm dick?