
Tragfähiger Untergrund
- Gerüste dürfen nur auf tragfähigem Untergrund aufgestellt werden.
- Es sind – außer bei Beton – immer lastverteilende Unterlagen zu verwenden. Diese Unterlagen sind über beide Ständerachsen zu führen.
- Steine (egal welcher Form und Güte) dürfen wegen der Bruchgefahr nicht als Unterlage verwendet werden
- Je dicker die Unterlage, desto besser und gleichmäßiger die Lastverteilung