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Definition Erdgleiche

Räume unter Erdgleiche sind Räume, deren Böden allseitig tiefer als 1,0 m unter der umgebenden Geländeroberfläche liegen.

Diese Räume stehen Orten gleich, die allseitig von dichten, öffnungslosen Wänden von mindestens 1,0 m Höhe umschlossen werden.

  • Räume unter Erdgleiche sind, z. B. Keller, Kanalisation, Stollen,
  • Gruben, Vertiefungen sind z. B. Schwimmbecken