
Entzündliche/
brandfördernde Stoffe:
Vor Aufnahme der Arbeiten sind entzündliche/brandfördernde Stoffe in den Gebäuden zu ermitteln.
Bei Gefährdung
- Schutzmaßnahmen treffen,
- Flucht- und Rettungspläne aufzustellen,
- Freigaben erwirken
- sowie
- ggf. Brandwachen aufstellen.