Explosionsgefahr auf Baustellen besteht insbesondere beim Einsatz von Flüssiggas und bei Schweißarbeiten an Hohlkörpern, die Restgasmengen enthalten. Auch durch größflächiges Aufbringen lösemittelhaltiger Kleber, Abdichtungsmassen oder Lackiermittel können explosionsfähige Atmosphären entstehen. In der Regel sind dann die Arbeitsplatzgrenzwerte weit über schritten, so dass zuvor Absaug- und Lüftungsmaßnahmen getroffen werden müssen.