"Der Arbeitgeber muss Maßnahmen festlegen"
"Rangfolge" der Schutzmaßnahmen
Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang. Suchen Sie zunächst
nach sicherheitstechnischen Lösungen.
Organisatorische Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Koordination
der Arbeiten) und verhaltensorientierte Maßnahmen sind immer
mit zu berücksichtigen.
Persönliche Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Tragen von
Atemschutz) sollten nur dann gewählt werden, wenn alle anderen
Möglichkeiten keine Lösung bieten.
Aber Vorsicht:
Die Rangfolge ist nur eine grobe Orientierung. Mängel werden
wirksam behoben, wenn die Technik sicher ist, die Organisation
und das Verhalten der Beschäftigten auf sicheres und qualitätsbewusstes
Arbeiten orientiert sind.