
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Unternehmen, die sich aus eigenem Antrieb um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kümmern, haben oft schon viel für die Gesundheit der Beschäftigten getan.
Um herauszufinden, ob Sie schon aktiv Maßnahmen gegen psychische Belastungen eingeleitet haben, stellen Sie sich folgende Fragen:
- Was tun Sie, damit der Betrieb rund läuft?
- Was tun Sie, damit Ihre Beschäftigten gut arbeiten können?
- Was tun Sie, damit es Ihren Beschäftigten gut geht?
- Was tun Sie, damit Ihre Beschäftigten leistungsfähig bleiben?
- Was tun Sie, damit Ihre Beschäftigten gesund bleiben?
- Was haben Sie bisher getan, was schon Prävention psychischer Belastung sein könnte?
Wenn Sie über diese Fragen nachdenken, findet sich oft schon einiges, was bisher unter dem Blickwinkel "wir wollen, dass wir gut arbeiten können" gesehen wurde. Dies wird meistens weder in der Analyse noch in der Maßnahmenseite der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Die Dokumentation muss nachgeholt werden. Sollten die Analyse und/oder die Dokumentation bereits in einem anderen innerbetrieblichen Prozess erfolgt sein (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement), reicht es für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus, auf den Dokumentationsort zu verweisen.
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