Unternehmen, die sich aus eigenem Antrieb um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kümmern, haben oft schon viel für die Gesundheit der Beschäftigten getan.
Um herauszufinden, ob Sie schon aktiv Maßnahmen gegen psychische Belastungen eingeleitet haben, stellen Sie sich folgende Fragen:
Wenn Sie über diese Fragen nachdenken, findet sich oft schon einiges, was bisher unter dem Blickwinkel "wir wollen, dass wir gut arbeiten können" gesehen wurde. Dies wird meistens weder in der Analyse noch in der Maßnahmenseite der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Die Dokumentation muss nachgeholt werden. Sollten die Analyse und/oder die Dokumentation bereits in einem anderen innerbetrieblichen Prozess erfolgt sein (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement), reicht es für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus, auf den Dokumentationsort zu verweisen.
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