

Technische Mängel
Ihre Maschinen, Geräte, Anlagen und Einrichtungen sollen sicherheitstechnisch einwandfrei sein. Das ist dann gegeben, wenn Sie
- gekennzeichnete technische Arbeitsmittel einsetzen (CE-Kennzeichen / GS-Kennzeichen),
und
- die technischen Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen oder überprüfen lassen.
Maßnahmen zur Beseitigung der sicherheitstechnischen Mängel sind in dieser Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung aufgeführt.