Zur Abstimmung der Arbeiten Ihres Unternehmens mit unseren Arbeiten/mit den Arbeiten
des Unternehmens .......................................................................
haben wir unseren Mitarbeiter, Herrn ........................ zum Koordinator bestellt.
Er wird die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Der Koordinator hat gemäß § 6 Absatz 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" Weisungsbefugnis auch gegenüber Ihren bei uns tätig werdenden Beschäftigten, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Den Weisungen des Koordinators ist deshalb zu folgen. Unterrichten Sie bitte vorab bereits Ihre Beschäftigten entsprechend. Vor Beginn der Arbeiten haben sich Ihre bei uns tätig werdenden Beschäftigten oder deren Vorgesetzter beim Koordinator zu melden. Der Koordinator wird den Ablauf der Arbeiten bis zum Schluss überwachen. Er ist daher für Ihre mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Beschäftigten Kontaktperson und ständiger Ansprechpartner. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Weisungsbefugnis unseres Koordinators sich beschränkt auf die Koordinierung der vorgesehenen Arbeiten. Ihre Vorgesetzten sind weiterhin für die ihnen unterstellten Beschäftigten verantwortlich. Sie haben alle Einrichtungen zu schaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der für Ihr Unternehmen und für uns geltenden Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zum Schütze der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere auch die Vermeidung der Gefährdung anderer Beschäftigten.
|