GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Meldepflichtige Tätigkeiten

Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die den zuständigen Stellen wie Berufsgenossenschaft und staatlicher Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht), mitgeteilt werden müssen.

Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:

  • Umgang mit Asbest
  • Betrieb eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels
  • Hängende Arbeitsbühnen, z. B. in Schächten und bei Bohrungen
  • Arbeiten im Gleisbereich und im Bereich von Fahrleitungen
  • Umgang mit Sprengstoffen
  • Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen