
Meldepflichtige Tätigkeiten
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die den zuständigen Stellen wie Berufsgenossenschaft und staatlicher Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht), mitgeteilt werden müssen.
Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
- Umgang mit Asbest
- Betrieb eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels
- Hängende Arbeitsbühnen, z. B. in Schächten und bei Bohrungen
- Arbeiten im Gleisbereich und im Bereich von Fahrleitungen
- Umgang mit Sprengstoffen
- Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen