Meldepflichtige Tätigkeiten
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die den zuständigen Stellen wie Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht, mitgeteilt werden
müssen. Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
- Umgang mit Asbest
- Einsatz neuartiger Verbaugeräte
- Betrieb eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels
- Hängende Arbeitsbühnen, z. B. in Schächten und bei Bohrungen
- Arbeiten im Gleisbereich und im Bereich von Fahrleitungen
- Großbohrlochsprengungen
- Kammersprengungen
- Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen