
Errichten und Instandsetzen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, verändert und instandgesetzt werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, verändert und instandgesetzt werden.