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Hochbau > Elektrische Anlagen und Betriebsmittel > Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Überwachung von Prüffristen

Elektrische Anlagen sind

  • nach der Errichtung, Ver­änderung und Instand­setzung und regelmäßig nach bestimmten Prüffristen durch Elektro­fachkräfte zu prüfen.

Betriebsmittel sind zu prüfen:

  • nach Instandsetzung und regelmäßig nach bestimmten Prüffristen,
  • durch eine zur Prüfung befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person), die in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

Die DGUV-Vorschrift 3 ist zu beachten, eine Orientierungshilfe gibt die DGUV-Information 203-006.

Organisatorisch ist sicher­zustellen, dass die Prüffristen eingehalten werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.