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Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Die elektrotechnisch unterwiesene Person gilt als ausreichend qualifiziert, wenn sie unterwiesen, eingewiesen oder angelernt worden ist über:

  • die übertragenen Aufgaben
  • die Gefahren bei unsachgemäßem Handeln,
  • notwendige Schutzeinrichtungen und
  • Schutzmaßnahmen

Von ihr wird fachgerechtes Verhalten erwartet.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten, an die bei Unklarheiten jederzeit Rückfragen gerichtet werden können.