Auf Baustellen sind an die elektrischen Leitungen besondere Anforderungen zu stellen:
Als bewegliche Leitungen sind Gummischlauchleitungen H07RN-F bzw. A07RN-F zu verwenden.
Anschlussleitungen bis zu 4 m Länge von handgeführten Elektrowerkzeugen sind auch in den Bauarten H05RN-F bzw. A05RN-F zulässig.
Leitungen, die mechanisch besonders beansprucht werden, sind geschützt zu verlegen, z. B. unter festen Abdeckungen
Für Leitungsroller (Kabeltrommeln) sind spezielle Hinweise zu beachten.